In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 12.07.2021 wurde wieder einmal sehr deutlich, welche bereits bestehenden „Baustellen“ mit erheblichen Kosten die Stadt Wilhelmshaven hat. Die Bauten des neuen Klinikums und des Trilateralen Weltnaturerbe Wattenmeer Partnerschaftszentrums (TWWP) sollen realisiert werden. Inwieweit die bisher dafür veranschlagten Mittel dafür ausreichen und welche ursprünglich geplanten Vorhaben zwecks Kostenreduzierung gestrichen werden müssen (s. z. B. Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Klinikums) ist z. Zt. offen.

Über den Bau einer neuen Stadthalle durch die Stadt selbst oder durch einen privaten Investor muss noch beraten und entschieden werden.

 

Und nun schlägt die Verwaltung zusätzlich die Bewerbung für eine Landesgartenschau (LAGA) 2026 vor. Landesgartenschauen sind unbestritten ein touristisches Highlight, die den Besuchern Höhepunkte der Gartenkunst und die verschiedensten Facetten der Landschaftsarchitektur vermitteln. Der Landschaftsarchitekt Homeister bezeichnete Landschaftsschauen in seiner Machbarkeitsstudie auf dem Gebiet des Rüstringer Stadtparks als Leistungsschau des gärtnerischen Berufsstandes.

 

Abgesehen von den ökologischen Eingriffen in die bestehende Natur des gartenhistorischen Kulturdenkmals sowie des Landschaftsschutzgebietes „Stadtpark“ bedeutet eine Landschaftsgartenschau allerdings auch ein hohes finanzielles Risiko, sowohl im Bereich der Investitionskosten, der Kosten für die Durchführung und der Folgekosten.

 

Die GfW – Gemeinsam für Wilhelmshaven – ist der Auffassung, dass diese Gefahr des wirtschaftlichen Defizits zu groß ist, zumal die Stadt nicht gerade „im Reichtum schwimmt“. Der Eigenanteil der Investitionskosten und der Durchführung der LAGA wird auf ca. 2,3 Mio Euro geschätzt und die jährlichen Folgekosten des spezifischen Anteils auf 135.000 Euro.

Verbunden mit der Durchführung einer Landesgartenschau im Rüstringer Stadtpark wäre die Einzäunung des Geländes für das halbe Jahr, Eintrittsgelder, Gründung einer Durchführungsgesellschaft mit Aufsichtsrat (Rat bleibt außen vor), ein Planungswettbewerb mit Kosten, Eigenanteil der Stadt, jährliche Folgekosten einschl. Personal, Versiegelung von Flächen für Parkflächen, Eingriff in die Natur, Verkehrssituation durch Besucher usw.

 

Die GUS im Rat der Stadt schlägt stattdessen vor, Kindern und Jugendlichen unserer Stadt in der Ferienzeit freien Eintritt im Freibad Nord und im Nautimo zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang erinnert die GfW daran, dass aus der im Jahr 2020 vom Rat beschlossenen Corona-Soforthilfe – gedacht für die Wilhelmshavener Wirtschaft – noch 600.000 Euro übrig sind. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 17.03.2021 den umstrittenen Stadtgutschein der WTF mit 80.000 Euro aus diesem Fonds unterstützt. Sollten es die haushaltsrechtlichen Vorschriften zulassen, würde die GfW es begrüßen, wenn der Rat beschließen würde, für die jungen Menschen unserer Stadt, die während des Lockdowns viel zurückstecken mussten, einen Teil dieses Geldes für freien Eintritt zu nutzen.

 

Abgesehen davon könnten die Gelder für Raumluftanlagen an dem Schulen verwendet werden. Ein Beispiel dazu zeigt derzeit der Landkreis Friesland, der für ca. 130 Räume an Schulen oder Förderschulen Corona-gerechte, stationäre raumlufttechnischen Anlagen beschafft. Durch die Förderung aus Bundes- und Landesmitteln sind 80 Prozent der Kosten abgedeckt. Würde man bei der Auswahl der Geräte Anlagen mit Wärmerückgewinnung bevorzugen, würden sich sogar die Heizkosten pro Klassenraum um ca. 40,-€ pro Jahr verringern.

Kommunalwahl - Wilhelmshaven 2021

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