Die Rücknahme des Tagesordnungspunktes „Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven“ durch den Oberbürgermeister in der Ratssitzung vom 19.01.2022 sorgte nicht nur bei der Gruppe Grüne/GfW für Empörung und Unverständnis.
Bereits seit 2 ½ Monaten liegt der Verwaltung nunmehr ein Einspruch gegen die rechtmäßige Durchführung der Seniorenbeiratswahl vor, sodass auch nach Auffassung von Martin Burkhart (GfW) genügend Zeit war, um die vorgebrachten Einwendungen des Einspruchserhebers auf ihre Begründetheit zu überprüfen.
Der gewählte Seniorenbeirat würde gerne mit voller Kraft und Elan seine Arbeit aufnehmen, doch im Hinblick darauf, dass eventuell Neuwahlen stattfinden müssen, kann er bisher nur „mit angezogener Handbremse“ arbeiten, wie das Rats- und Seniorenbeiratsmitglied Uwe Heinemann (Fraktionsvorsitzender CDU und Mitglied des Seniorenbeirates) es formulierte.
Durch die Absetzung von der Tagesordnung verzögert sich die Entscheidung leider wieder um einen Monat und wertvolle Zeit geht verloren.
Ohne der Entscheidung der Stadt Wilhelmshaven vorzugreifen sieht u. a. die Gruppe Grüne/GfW die Notwendigkeit von Neuwahlen, da die durchgeführte Wahl erhebliche Mängel aufweist:
1. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste entspricht nicht der Wahlordnung und bevorzugt Kandidaten der Parteien und Gruppen.
2. Die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste sind unvollständig.
3. Die über die Parteien und Gruppen aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten mussten im Gegensatz zu den Einzelbewerbern vorab keine Unterstützungsunterschriften vorlegen, um überhaupt auf die Wahlliste zu kommen.
Die hier aufgezeigten Mängel müssten nach Auffassung einer großen Zahl von Ratsmitgliedern zwingend zu Neuwahlen führen.
Außerdem droht durch den Beschwerdeführer eine Untätigkeitsklage, wenn die Stadt nicht noch im Januar reagiert, so Petra Stomberg (GRÜNE). Dadurch entstehen unnötig Kosten und das Bild in der Öffentlichkeit zu demokratischen Prozessen in der Kommune leidet.
Bereits seit 2 ½ Monaten liegt der Verwaltung nunmehr ein Einspruch gegen die rechtmäßige Durchführung der Seniorenbeiratswahl vor, sodass auch nach Auffassung von Martin Burkhart (GfW) genügend Zeit war, um die vorgebrachten Einwendungen des Einspruchserhebers auf ihre Begründetheit zu überprüfen.
Der gewählte Seniorenbeirat würde gerne mit voller Kraft und Elan seine Arbeit aufnehmen, doch im Hinblick darauf, dass eventuell Neuwahlen stattfinden müssen, kann er bisher nur „mit angezogener Handbremse“ arbeiten, wie das Rats- und Seniorenbeiratsmitglied Uwe Heinemann (Fraktionsvorsitzender CDU und Mitglied des Seniorenbeirates) es formulierte.
Durch die Absetzung von der Tagesordnung verzögert sich die Entscheidung leider wieder um einen Monat und wertvolle Zeit geht verloren.
Ohne der Entscheidung der Stadt Wilhelmshaven vorzugreifen sieht u. a. die Gruppe Grüne/GfW die Notwendigkeit von Neuwahlen, da die durchgeführte Wahl erhebliche Mängel aufweist:
1. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste entspricht nicht der Wahlordnung und bevorzugt Kandidaten der Parteien und Gruppen.
2. Die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste sind unvollständig.
3. Die über die Parteien und Gruppen aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten mussten im Gegensatz zu den Einzelbewerbern vorab keine Unterstützungsunterschriften vorlegen, um überhaupt auf die Wahlliste zu kommen.
Die hier aufgezeigten Mängel müssten nach Auffassung einer großen Zahl von Ratsmitgliedern zwingend zu Neuwahlen führen.
Außerdem droht durch den Beschwerdeführer eine Untätigkeitsklage, wenn die Stadt nicht noch im Januar reagiert, so Petra Stomberg (GRÜNE). Dadurch entstehen unnötig Kosten und das Bild in der Öffentlichkeit zu demokratischen Prozessen in der Kommune leidet.
Neueste Kommentare