Die Rücknahme des Tagesordnungspunktes „Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven“ durch den Oberbürgermeister in der Ratssitzung vom 19.01.2022 sorgte nicht nur bei der Gruppe Grüne/GfW für Empörung und Unverständnis.

Erfüllt der Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven nur eine Alibifunktion?

Mit einer großartigen Wahlbeteiligung von 45,05 % hatten die 26.000 wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren Wilhelmshavens am 12.09.2021 einen neuen Seniorenbeirat gewählt. Mit viel Elan und dem Vorsatz, die Belange der älteren Menschen Wilhelmshavens gegenüber Rat und Verwaltung gut zu vertreten, trat der Seniorenbeirat dann in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 erstmalig zusammen.

Bereits da eröffnete Oberbürgermeister Carsten Feist den Anwesenden, dass es einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl gebe, der Seniorenbeirat aber auf jeden Fall seine Arbeit aufnehmen könne. Er bedankte sich nochmals bei den Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, sich für die Wilhelmshavener Seniorinnen und Senioren sowie deren Angelegenheiten und Probleme zu engagieren. Ratsherr Martin Burkhart (GfW) bemängelt wiederholt, dass nach zweieinhalb Monaten immer noch nicht über diesen Einspruch eine Entscheidung getroffen worden ist, sodass der Seniorenbeirat nach wie vor im Ungewissen über seine Existenzberechtigung lebt.

Nach der bisher gültigen Wahlordnung vom 19.07.2012 wurden inzwischen 3 Seniorenbeiratswahlen durchgeführt. Wie allerdings bereits mit der Wahl von 2016 und auch jetzt wieder deutlich wurde, bestehen von rechtlicher Seite Bedenken, ob die Regelungen der Wahlordnung zulässig sind und ob die Durchführung im Sinne der selbst erstellten Direktionen nicht mangelhaft ist.

Der Stadt Wilhelmshaven ist also bereits seit mdst. 5 Jahren bekannt, dass die Wahlordnung Mängel aufweist und somit geändert werden müsste, weil sie in der jetzigen Form einer rechtlichen Überprüfung möglicherweise nicht standhalten würde. Doch nichts ist passiert! Stattdessen lässt man die Seniorinnen und Senioren wieder wählen wie bisher und läuft Gefahr, dass die Wahl letztendlich für ungültig erklärt werden könnte.

Von einer Wertschätzung der Menschen, die sich zur Wahl stellen und derjenigen, die wählen dürfen, sind die Verantwortlichen also weit entfernt. Da nützen auch keine schönen Worte, wie sie 2016 bereits Oberbürgermeister Wagner in der Wilhelmshavener Zeitung vom 15.09.2016 verlauten ließ: „Die aktive Einbindung der Senioren unserer Stadt in wichtige Entscheidungen ist von hoher Bedeutung. Nun gilt es zu prüfen, mit welchem Instrument dies zielgerichtet erfolgen kann.“ Jedoch was nützen die großen Worte eine Hauptverwaltungsbeamten, wenn sich anschließend doch nichts ändert.

Das Gebaren der städtischen Verwaltung führt vielmehr zu Frust und Desinteresse, weil man zu der Erkenntnis kommt, dass man an einer wirklichen Mitarbeit der Älteren in Wirklichkeit gar nicht interessiert ist. Dies muss sich zwingend ändern so Ratsherr Martin Burkhart (GfW) und hofft, dass der jetzige Rat dem Seniorenbeirat sowie auch dem Jugendparlament mehr Mitwirkungsrechte in den diversen Ausschüssen einräumt. Die Lebenserfahrung der Senioren und die Perspektiven der Jugend können dem Rat bei Entscheidungen die nötigen Argumente liefern, für ein besseres Wilhelmshaven.

Bereits seit 2 ½ Monaten liegt der Verwaltung nunmehr ein Einspruch gegen die rechtmäßige Durchführung der Seniorenbeiratswahl vor, sodass auch nach Auffassung von Martin Burkhart (GfW) genügend Zeit war, um die vorgebrachten Einwendungen des Einspruchserhebers auf ihre Begründetheit zu überprüfen.

Der gewählte Seniorenbeirat würde gerne mit voller Kraft und Elan seine Arbeit aufnehmen, doch im Hinblick darauf, dass eventuell Neuwahlen stattfinden müssen, kann er bisher nur „mit angezogener Handbremse“ arbeiten, wie das Rats- und Seniorenbeiratsmitglied Uwe Heinemann (Fraktionsvorsitzender CDU und Mitglied des Seniorenbeirates) es formulierte.

Durch die Absetzung von der Tagesordnung verzögert sich die Entscheidung leider wieder um einen Monat und wertvolle Zeit geht verloren.

Ohne der Entscheidung der Stadt Wilhelmshaven vorzugreifen sieht u. a. die Gruppe Grüne/GfW die Notwendigkeit von Neuwahlen, da die durchgeführte Wahl erhebliche Mängel aufweist:
1. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste entspricht nicht der Wahlordnung und bevorzugt Kandidaten der Parteien und Gruppen.
2. Die Daten der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste sind unvollständig.
3. Die über die Parteien und Gruppen aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten mussten im Gegensatz zu den Einzelbewerbern vorab keine Unterstützungsunterschriften vorlegen, um überhaupt auf die Wahlliste zu kommen.

Die hier aufgezeigten Mängel müssten nach Auffassung einer großen Zahl von Ratsmitgliedern zwingend zu Neuwahlen führen.

Außerdem droht durch den Beschwerdeführer eine Untätigkeitsklage, wenn die Stadt nicht noch im Januar reagiert, so Petra Stomberg (GRÜNE). Dadurch entstehen unnötig Kosten und das Bild in der Öffentlichkeit zu demokratischen Prozessen in der Kommune leidet.

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