Bewerbung zur Landesgartenschau 2026

 

Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt, sich mit dem Rüstringer Stadtpark für die Landesgartenschau 2026 zu bewerben.

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Brandschutz sowie des Betriebsausschusses Technische Betriebe Wilhelmshaven am 02.07.2021 nahm der Betriebsausschuss TBW die Bewerbung an, während der Umweltausschuss diese ablehnte. Die endgültige Entscheidung darüber soll in der Ratssitzung am 14.07.2021 fallen.

 

Der Rüstringer Stadtpark entstand in den Jahren 1912 – 1924 nach den Plänen des Hamburger Gartenarchitekten Leberecht Migge. Ziel war es, weg von den Spazierparks für die gehobene Bevölkerung einen echten „Volkspark“ als Naherholungsgebiet für alle Einwohner zu schaffen. Und so entstand neben dem Kern des 1,4 km langen und zwischen 12 und 30 m breiten Kanal eine bewaldete Park-, Wiesen- und Weidefläche. Im Laufe der Zeit wurden zwar einige Veränderungen des ursprünglichen Parks vorgenommen, doch nach wie vor stellt sich der Stadtpark mit dem Ehrenfriedhof überwiegend in seiner ursprünglichen Form dar und das Landesamt für Denkmalpflege stufte ihn 1992 deutschlandweit als bedeutendes historisches Objekt und  zu den wichtigsten Gartenbaudenkmälern Niedersachsens ein.

 

Die Wilhelmshavener Bevölkerung nutzt „ihren“ Stadtpark zum Spaziergehen, Walken, Joggen, für Familientreffen auf der Spielwiese und genießt die gastronomischen Angebote des Bootshauses. Daneben nutzt z. B. die Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland e.V. die Möglichkeit am Rosenhügel ihre Übungen zu machen, „grün und bunt – Natur erleben“ hält dort Veranstaltungen zum Thema Naturschutz und Naturerleben für Groß und Klein ab, der NABU lädt regelmäßig zu naturkundlichen Spaziergängen ein und der Sportfischereiverband betreut den Stadtparkkanal. Außerdem wird der Stadtpark gerne von Fußgängern und Radfahrern als „grüne Verbindung“ zwischen Nord und Süd, Ost und West der Stadt genutzt.

 

Das ursprüngliche Bild des Stadtparks nach den Plänen Leberecht Migges hat sich im Laufe der Jahre verändert und ist nicht mehr überall erkennbar, so dass die Stadt sich entschloss die Gelegenheit wahrzunehmen und im Zuge des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Investitionsmaßnahmen zur Städtebauförderung „“Stadtgrün“ anzumelden, wofür Zuschüsse über einen Zeitraum von 10 Jahren fließen würden. Ziel war dabei die Steigerung der Attraktivität von Teilbereichen für die Bevölkerung sowie die gestalterische Erneuerung, wobei das historische Vorbild im Auge behalten werden sollte.

Ende 2018 beauftragten die Technischen Betriebe die Fa. HNW Landschaftsarchitektur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Chancen und Risiken einer Gartenschau zu prüfen und der Rat soll nun anhand des Ergebnisses beschließen, ob die Stadt Wilhelmshaven sich für die Durchführung der Landesgartenschau 2026 bewerben sollte.

 

Die Verwaltung erhofft sich von einer Gartenschau eine Motorwirkung zur Förderung des städtischen Tourismus und weiterer entwicklungspolitischer Handlungsfelder, wirtschaftliche Impulse sowie eine stärkere Identifizierung der Bürger mit ihrer Stadt.

 

Der Landschaftsarchitekt Carsten Homeister von der Firma HNW stellte nun in der Sitzung am 02.07.2021 die von ihm erstellte Machbarkeitsstudie mit den schwerpunktmäßigen Planungszielen vor. Zunächst brachte er seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Touristiker Wilhelmshavens den Stadtpark als kulturhistorisches Musterbeispiel des 20. Jahrhunderts mit seinen markanten Gestaltungselementen bisher nicht explizit herausgestellt haben. Herr Homeister betonte, dass mit Gartenschauen keine neuen Ziele gesucht werden, sondern eine aus dem Parkregelwerk ökologische Weiterentwicklung betrieben werden soll. Als Planungsziele stellte er beispielhaft folgende Schwerpunkte heraus:

– Aufwertung der Uferpromenade am Bootshaus

– Sanierung und Aufwertung der Straße Zum Ehrenfriedhof

– Aufwertung der Spielwiese

– markante Gestaltung des Rosenhügels

– ökologische Entwicklung

– Bepflanzung

– Strukturreichtum

– Biodiversität

– Gastronomie in temporären Gebäuden während der GALA

 

Verbunden mit der Durchführung einer Landesgartenschau wäre die Einzäunung des Geländes für das halbe Jahr, Eintrittsgelder, Gründung einer Durchführungsgesellschaft mit Aufsichtsrat (Rat bleibt außen vor), Fragen der Finanzierung und der Folgekosten, Fragen zum Planungswettbewerb mit Kosten, Vorgabe- und Entscheidungsmöglichkeiten, Eigenanteil der Stadt, jährliche Folgekosten einschl. Personal, Versiegelung von Flächen für Parkflächen, Eingriff in die Natur, Verkehrssituation durch Besucher usw.

 

Folgende Kosten wurden während der Sitzung genannt:

  1. Investitionskosten

Investitionen                           11.000.000       11.000.000

./. Städtebauförderung               2.200.000         3.300.000

./. Förderung Land Laga                       ..5.000000          5.000.000

Eigenanteil                                2.700.000         3.800.000

 

  1. Durchführungshaushalt

bei 380.000 Besuchern             7.800.000

./. geschätzte Einnahmen         5.506.000

./. Fördermittel Land                1.000.000

Eigenanteil                              1.294.000

 

  1. Folgekosten

Zinsen, Afa 240.000

Instandhaltung, Unterhaltung

170.000                                      410.000

 

Gesamter Eigenanteil                                                   4.404.000 bzw. 5.504.000

 

Abgesehen von den Auswirkungen auf Mensch und Natur, kann Wilhelmshaven sich das leisten?

 

In der gemeinsamen Sitzung des Betriebsausschusses TBW und des Umweltausschusses stellte sich eine Bürgerinitiative vor, die einen Bürgerentscheid herbeiführen möchte mit der Frage:

 

„Sind Sie gegen die Durchführung einer Landesgartenschau im Rüstringer Stadtpark?“

 

Die GfW – Gemeinsam für Wilhelmshaven – lehnt die Bewerbung zur Durchführung einer Landesgartenschau im Rüstringer Stadtpark sowohl aus ökologischen, sozialen und ökonomischen Gründen ab.

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