Wie passend doch der gewählte Titel der WZ in der Ausgabe vom 19.04.24 „Wochen der Entscheidung für eine Stadthalle“.
Und wieder einmal wird der Rat der Stadt unter Druck gesetzt und soll innerhalb kurzer Zeit eine Entscheidung über den Bau einer Stadthalle treffen.
So stellt sich die Frage, muss sich wieder eine erfolgreiche Bürgerinitiative zum Thema „Stadthalle“ gründen und aktiv werden? Das fragt sich das Ratsmitglied und seinerzeit Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Martin Burkhart (GfW).
 
Schon einmal gab es ein Gutachten zum Standort der Stadthalle, nämlich mit dem Ergebnis „Banter See Park“. Da es in der Bevölkerung jedoch offensichtliche Bedenken und Einwände zu diesem Standort gab, beschloss der Rat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die Durchführung einer kostenintensiven Einwohnerbefragung durchzuführen, mit dem Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger zwar den Neubau einer Stadthalle, jedoch bevorzugt am alten Standort in der Grenzstraße bzw. an zweiter Stelle auf dem ehemaligen WTB-Gelände an der Friedenstraße wünschten.
 
Da eine solche Einwohnerbefragung nicht verbindlich für den Rat ist, beschlossen mehrere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wilhelmshaven im Rahmen eines Bürgerbegehrens den Willen der Bevölkerung zu erkunden. Mit über 9.000 Unterschriften – notwendig waren lediglich 6.383 – lehnte die erforderliche Mehrheit den Standort im Banter See Park ab.
Zu einem Bürgerentscheid kam es damals nicht, da der Rat der Stadt Wilhelmshaven am 24.03.2021 entschied, einen Neubau am Standort Banter See nicht weiter zu verfolgen und stattdessen entsprechend des Ergebnisses der Einwohnerbefragung zu prüfen, ob ein Neubau am alten Standort Grenzstraße oder am Standort Friedenstraße wirtschaftlicher und verkehrlich geeigneter ist.
 
Dieser Beschluss wurde allerdings am 12.10.2022 insofern revidiert, als der Rat entschied, für das Grundstück an der Grenzstraße 24 ein Interessenbekundungsverfahren zu eröffnen und die vorliegende Nutzungs- und Entwicklungsstudie zu aktualisieren. Dabei sollten allerdings die Ergebnisse der Einwohnerbefragung und das Votum des Bürgerbegehrens berücksichtigt werden.
Das Gebiet des Pumpwerkparks stand damals gar nicht zur Debatte und wurde stattdessen ohne Einbeziehung des Rates durch die Verwaltung, Stadtbaurat Marusic, eigenmächtig für ein neues Gutachten mit einbezogen. Also ohne Beschluss und ohne Auftrag der Politik wurde hier vonseiten der Verwaltung Maßnahmen eingeleitet.
Der in dem jetzigen Gutachten der BEVENUE GmbH bevorzugte Standort liegt nur einige wenige 100 m von der 2021 abgelehnten Stelle entfernt. Viele der damals vorgebrachten Ablehnungsgründe treffen auch für den Pumpwerkpark zu. Also warum dort? Natürlich hat jeder beliebige Standort Vor- und Nachteile, aber zu diesem Bereich gibt es ein klares Votum der Wilhelmshavener Bürgerinnen und Bürger, an dem sich Verwaltung und Politik halten sollen.
 
Wie bereits jetzt ersichtlich, teilen viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wilhelmshaven die Auffassung Burkharts und des stv. Vorsitzenden der GfW, Marcus Jurk.
 
Zusätzlich gibt es nach seiner Ansicht keinen ausreichenden Grund, für die Errichtung einer Stadthalle Fördergelder aus dem Kohlestrukturfonds zu entnehmen, der unmissverständlich für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Ausgleich von verloren gegangenen Arbeitsplätzen durch den Kohleausstieg gedacht ist. Es ist daher auch fraglich, ob der mögliche Eigenanteil (10 %) bei einer Gesamtsumme von ca. 30-40 Mio Euro durch die Stadt geleistet werden kann. Diese wären ca. 3 bis 4 Mio Euro und das bei der derzeitigen Haushaltslage und den Projekten, die die Stadt noch vor der Brust hat wie zum Beispiel Klinikum, Ganztagsbeschulung, mögliche Fusion WTF-WFG usw.
 
Aufgrund der Initiative Burkharts wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 28.06.2023 beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise am Verfahren zu beteiligen.
Eine Beteiligung ist bis jetzt nicht erkennbar und eine Entscheidung soll bereits in der Mai-Sitzung des Rats fallen.

 

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